KV-Erhöhung für Angestellte in Metallgewerbe und Gewerbe ab 1.1.2008
Für die Angestellten im KV-Metallgewerbe werden ab 1. 1. 2008 die Ist-Gehälter um 3,1 % erhöht. Darüber hinaus kommt es zu einigen weiteren Änderungen, von der Regelung der 4-Tage-Woche bis zur Dienstreise.
Im Detail handelt es sich um folgende Anpassungen:
- Erhöhung der KV-Gehälter, der Lehrlingsentschädigung sowie der kollektivvertraglichen Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 3,5%;
- Einmalzahlung in der Höhe von 100 €.
- 4-Tage-Woche: Eine “4-Tage-Woche” (mit einer täglichen Normalarbeitszeit bis zu 10Stunden) ist nunmehr auch möglich, wenn die 4Tage nicht zusammenhängen
- Dienstreisen: Bei der Definition der Dienstreise in §10 Abs1 KV-Metallgewerbe/Angestellte wird das Wort “vorübergehend” gestrichen; eine Dienstreise liegt demnach nunmehr vor, “wenn der Angestellte zur Ausführung eines ihm erteilten Auftrages seinen Dienstort verlässt”.
Handwerk, Gewerbe, Consulting und Information
Im Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting betragen die wichtigsten Erhöhungen ab 1.1.2008:
- In der untersten Gehaltsstufe werden die Mindestgrundgehälter um 2,9% erhöht, das Mindestgrundgehalt beträgt nunmehr 1.010,25 €;
- durchschnittlich werden die KV-Gehälter um 2,7% erhöht.
Quellen
www.kvsystem.at vom 17. 12. 2007