Rechtsformwahl nach der Steuerreform

01.07.2009

Die optimale Gesellschaftsform für sein Unternehmen zu finden, ist keine leichte Entscheidung.

Zu bedenken sind jedenfalls Haftungsfragen sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Zentrales Entscheidungskriterium ist aber auch immer wieder die steuerliche Optimierung. Durch die Steuerreform 2009 haben sich hier die Rahmenbedingungen geändert – dieser Aspekt soll in diesem Artikel beleuchtet werden.

Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne läuft aus

Durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % bei der letzten Steuerreform stieg die Attraktivität der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen bzw. den Personengesellschaften. Als Ausgleich zur KöSt-Senkung hatte der Gesetzgeber eine begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen eingeführt. Gewinne, die in der Personengesellschaft oder im Einzelunternehmen belassen wurden, wurden nur mit dem Hälftesteuersatz besteuert. Diese begünstigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne ist nun letztmalig für 2009 anzuwenden und läuft 2010 aus.

Neuer Gewinnfreibetrag ab 2010

Als Ersatz soll nun der neue ausgeweitete Gewinnfreibetrag Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab 2010 begünstigen. Wie berichtet wurde der Gewinnfreibetrag von 10% auf 13 % erhöht. Für Gewinne über € 30.000,00 sind entsprechende Investitionen erforderlich.

Die Besonderheit bei Personengesellschaften ist, dass die Inanspruchnahme nur durch die Gesellschafter entsprechend ihrem steuerlichen Gewinnanteil erfolgen kann. Der Gewinnfreibetrag ist dabei mit € 100.000,00 pro Gesellschaft und Gesellschafter begrenzt (doppelte Deckelung).

Beispielrechnungen zeigen, dass GmbHs daher bei hohem Einkommen und wenig Ausschüttungen/Entnahmen Vorteile bieten. Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften hingegen haben bei geringerem Einkommen oder bei hohen Ausschüttungen/Entnahmen und bei voller Nutzung des 13 % Gewinnfreibetrags die Nase vorne.

Neuer Einkommensteuertarif

Die Vorteile des neuen Einkommensteuertarifes werden bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ihren Niederschlag finden, aber auch bei der GmbH über die Geschäftsführerbezüge genutzt werden können. Auch steht einem Gesellschaftergeschäftsführer mit Einkünften aus selbständiger Arbeit künftig neben dem Betriebsausgabenpauschale der Grundfreibetrag des neuen Gewinnfreibetrages bis € 3.900,00 zu.

Wesentliche Entscheidungskriterien, ob eine Personengesellschaft oder eine GmbH das bessere „steuerliche Kleid“ für Ihr Unternehmen in der Zukunft ist, sind daher folgende Fragen:

  1. Wie hoch wird der Gewinn der Personengesellschaft bzw. der GmbH sein?
  2. Wie hoch werden die Investitionen sein, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verwendet werden können?
  3. Wie hoch werden die Geschäftsführerbezüge bei der GmbH sein?
  4. Wie hoch werden die Ausschüttungen bzw. Privatentnahmen sein?

Für die Beantwortung dieser Fragen wird es erforderlich sein, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre möglichst genau zu planen.

Eine pauschale Aussage, bei welcher Rechtsform weniger an Steuern und Abgaben in den kommenden Jahren zu entrichten sein wird, ist auch nach der Steuerreform 2009 nicht machbar. Die individuelle Situation muss genau beleuchtet werden und es müssen vor allem auch alle nicht-steuerlichen Entscheidungskriterien berücksichtigt werden.

Stand: 16. Juni 2009

Steuerberatungskanzlei
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