Senkung des Basiszinssatzes mit 12.11.2008

01.11.2008

Die Europäische Zentralbank hat den Fixzinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte ab dem 12.11.2008 mit 3,25% festgelegt. Der Basiszinssatz wird daher ab dem 12.11.2008 von 3,13% auf 2,63% gesenkt.

Mit Wirkung vom 12.11.2008 ergeben sich daher folgende Zinssätze:

Zinssatz für Anspruchszinsen: 4,63%
Stundungszinsen für Abgabenschuldigkeiten: 7,13%
Aussetzungszinsen: 4,63%
Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe: 6,63%
Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen: 10,63%

Der Referenzzinssatz beträgt ab dem 12.11.2008 4%.

Da die Änderung des Basiszinssatzes erst nach dem 30.6.2008 eingetreten ist, bleibt der Verzugszinssatz für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften bis 31.12.2008 weiterhin unverändert bei 11,19%.

Quellen

Zusammengestellt von der ARD-Redaktion, siehe auch ARD 5365/5/2002

Presseaussendung der Oesterreichischen Nationalbank vom 6.11.2008

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