Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge und Nächtigungsgelder

01.11.2008

Ab 2009 gibt es im Einkommensteuergesetz einige Änderungen: So bleiben Zuschläge für die ersten 10Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohns (insgesamt höchstens 86 € monatlich) ab 1.1.2009 steuerfrei.

Auch können Nächtigungsgelder, die aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu zahlen sind, ab 2009 wieder steuerfrei ausbezahlt werden.

Fahrtkostenvergütungen des Arbeitgebers für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeiten, die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden, können auch nach dem 31.12.2009 steuerfrei behandelt werden.

Quellen

BGBlI2008/133, ausgegeben am 20.10.2008

Bundesgesetz, mit dem das EStG1988 geändert wird

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