Streitigkeiten im Verein – wann kommt die vereinsinterne Schlichtungsstelle ins Spiel?

01.02.2008

Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sind laut Vereinsstatuten vor einer Schlichtungseinrichtung auszutragen. Diese Bestimmung müssen die Statuten enthalten. Von dieser Regelung nicht umfasst sind jedoch alle privatrechtlichen Ansprüche eines Vereinsmitgliedes gegen den Verein oder ein anderes Vereinsmitglied!

An ein ordentliches Gericht kann man sich also gleich wenden, wenn die Streitigkeit nicht in direktem Zusammenhang mit der Vereinszugehörigkeit steht. Bei einer Honorarvereinbarung, ohne die sich ein Vereinsmitglied nicht an einem Projekt beteiligt hätte, steht ein selbstständiges Schuldverhältnis im Mittelpunkt und nicht die Vereinszugehörigkeit an sich. Für die Streitigkeit und ihre Lösung ist es nämlich nicht von Bedeutung, ob diese Vereinbarung im Rahmen einer ARGE oder eines Vereins etc. getroffen wurde.

Quellen

OGH 18. 10. 2007, 2 Ob 173/06w

VerG 2002: § 2 Abs 1 und Abs 2, § 3 Abs 2 Z 10, § 8, § 11, § 13

ZPO: §§ 577 ff

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