SV-Verzugszinsen ab 2008
Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, werden erhöht. Sie betragen ab 1. 1. 2008 7,32 %.
Verzugszinsen sind jeweils für ein Kalenderjahr zu berechnen. Grundlage für die Berechnung der Höhe der Verzugszinsen ist die von der Österreichischen Nationalbank verlautbarte Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen. Das ist ein gewichteter Durchschnitt der Renditen. Jener Wert, der im Oktober gilt, wird für das nächste Kalenderjahr als Berechnungsbasis eingesetzt. Auf diese Basis werden 3 Prozentpunkte aufgeschlagen.
Im Oktober 2007 betrug diese Rendite 4,32; die Verzugszinsen für rückständige SV-Beiträge betragen daher ab 1. 1. 2008: 7,32 % (2007: 6,74 %).
Quellen
ASVG: § 59
GSVG: § 35 Abs 5