Trinkgelder bleiben doch steuerfrei
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25. September die 2005 eingeführte Steuerfreiheit von Trinkgeldern bestätigt.
Die Verfassungsrichter hatten im Sommer noch zwei Bedenken gegen die Steuerbefreiung: Einerseits erachteten sie die Besteuerung der Trinkgelder für Croupiers in Casinos für verfassungswidrig, da die Trinkgelder anderer Berufsgruppen steuerfrei sind. Andererseits hielten sie die unterschiedliche Behandlung von Angestellten (Trinkgelder sind steuerfrei) und Unternehmern (Trinkgelder sind zu versteuern) für bedenklich.
Nun konnten diese Bedenken im Verfahren aber ausgeräumt werden und die bestehende Regelung wurde bestätigt.
Begründung:
Trinkgelder in Casinos werden nicht von Croupiers selbst entgegengenommen, sondern vom Casino, das die Trinkgelder wieder an die Mitarbeiter verteilt. Unternehmer, so wird argumentiert, hätten im Gegensatz zu den angestellten Mitarbeitern ein direktes Vertragsverhältnis zu ihren Kunden. Weiters sei die Steuerfreiheit von Trinkgeldern zulässig, weil laut VfGH „eine realitätsgerechte Erfassung dieser Einkünfte offenbar mit vertretbarem Aufwand nicht verwirklichbar“ sei.