Voraussichtliche Kammerumlagen 2008

01.12.2007

In den Bundesländern Kärnten und Steiermark wird die Landeskammerumlage mit 2008 auf jeweils 0,26 % gesenkt. In allen anderen Bundesländern bleiben die Sätze für die Berechnung der Umlagen gleich.

Mitglieder, die in Ihrem Betrieb ArbeitnehmerInnen beschäftigen und dafür Löhne und Gehälter von insgesamt mehr als 1.095 € pro Monat bezahlen, haben monatlich die so genannte lohnabhängige Kammerumlage II (KU 2) zu entrichten. Die Höhe dieser Umlage setzt sich aus einem für alle Bundesländer gültigen Bundeskammeranteil und einem von jeder Landeskammer festgesetzten Anteil zusammen. Aus diesen unterschiedlichen Landeskammeranteilen ergeben sich für jedes Bundesland verschiedene KU-2-Sätze. Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage II) beträgt für das Jahr 2008:

Bundesland 2007 2008
Burgenland 0,44% 0,44%
Kärnten 0,42% 0,41%
Niederösterreich 0,42% 0,42%
Oberösterreich 0,36% 0,36%
Salzburg 0,43% 0,43%
Steiermark 0,42% 0,41%
Tirol 0,44% 0,44%
Vorarlberg 0,39% 0,39%
Wien 0,40% 0,40%

davon sind jeweils:

Landeskammerumlage: 2007 2008
Burgenland 0,29% 0,29%
Kärnten 0,27% 0,26%
Niederösterreich 0,27% 0,27%
Oberösterreich 0,21% 0,21%
Salzburg 0,28% 0,28%
Steiermark 0,27% 0,26%
Tirol 0,29% 0,29%
Vorarlberg 0,24% 0,24%
Wien 0,25% 0,25%
Bundeskammerumlage zusätzlich 0,15% 0,15%

Kammerumlage I

Alle Mitglieder der Wirtschaftskammer haben bei einem Umsatz von mehr als 150.000 € jährlich eine vorsteuerabhängige Kammerumlage quartalsmäßig zu berechnen und zu zahlen. Diese Kammerumlage I beträgt auch im Jahr 2008 unverändert 3,0 vT der Bemessungsgrundlage (Gesamtbetrag der Vorsteuern).

Quellen

WKO 28. 11. 2007

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