Zahlungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung
Ein Betriebsinhaber erkrankt schwer und erhält aufgrund seiner Betriebsunterbrechungsversicherung Entschädigungszahlungen. Diese Versicherungsleistungen gelten auch bei einem “Ein-Mann-Betrieb” als Betriebseinnahmen.
Prämienzahlungen für eine solche Versicherung bilden laufende Betriebsausgaben. Empfangene Entschädigungszahlungen zählen zu den Betriebseinnahmen, da es sich dabei um durch den Betrieb veranlasste Vermögensvermehrungen handelt.
Keine personenbezogene Versicherung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist als Sachversicherung zu verstehen, bei der der Betrieb und nicht die Person des Betriebsinhabers versichert ist. Die Versicherung ersetzt den Schaden, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadensereignisses eintritt (zB Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand, Explosion). Die Höhes des Ersatzes entspricht dem tatsächlich entgangenen Betriebsgewinn einschließlich der laufenden Betriebskosten.
VwGH 26. 7. 2007, 2006/15/0263
EStG: § 4