Abfertigung: Berechnung bei regelmäßigem Wechsel von Voll- auf Teilzeit
Wechselt ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer regelmäßig wiederkehrend jedes Jahr aufgrund saisonbedingter Flaute auf Teilzeit, so ist dieser wechselnde Monatsverdienst bei der Abfertigungsberechnung zu berücksichtigen: Der Berechnung ist der Monatsdurchschnittsverdienst der letzten 12 Monate zugrunde zu legen.
Ein Beispiel: Die Wochenarbeitszeit einer Arbeitnehmerin beträgt in den Monaten Mai bis August jeweils 20 Wochenstunden, in den acht übrigen Monaten 38,5 Wochenstunden. Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung wechseln einander also regelmäßig ab. Damit handelt es sich hier weder um eine dauerhafte Veränderung der Beschäftigung noch um eine im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung bloß vorübergehende Teilzeitbeschäftigung.
Monatsdurchschnitt der letzten 12 Monate
Hier geht es vielmehr um ein regelmäßig, Jahr für Jahr in einem bestimmten Rahmen schwankendes Einkommen. Wenn die Monatsentgelte schwanken, so ist bei der Bemessung der Abfertigung der Monatsdurchschnitt heranzuziehen. In einem derartigen Fall ist ein Beobachtungszeitraum von 12 Monaten zu bilden und der monatliche Durchschnittswert für die Bemessungsgrundlage anzusetzen.
Berechnungsformel
Das Monatsgehalt der Arbeitnehmerin beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 1.160 € brutto (September bis April), von Mai bis August bei 20 Stunden nur 602,60 € brutto. Zur Berechnung des Monatsdurchschnitts dient folgende Formel:
([1.160,-x8] + [602,60×4] : 12 x 14 : 12) =1.136,57
Der Monatsdurchschnitt beträgt daher im Jahr 2006 einschließich anteiliger Sonderzahlungen 1.136,57 €. Hievon gebührt der Arbeitnehmerin das Dreifache, somit der Betrag von 3.409,71 €.
Quellen
OGH 8. 8. 2007, 9 ObA 79/07v
AngG: § 23 Abs 1