Abgabensicherungsgesetz 2007

01.02.2008

Das neue Abgabensicherungsgesetz sieht einige Änderungen vor, die unter anderem das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz betreffen. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:

Einkommensteuergesetz 1988

  • Gesetzliche Klarstellung, dass im Falle von Betriebsausgaben oder Werbungskosten eine Kalendertagsabrechnung von Taggeldern nicht möglich ist.
  • Der Antrag auf Bildung einer Grund- und Boden-Rücklage muss ab der Veranlagung 2007 in der Steuererklärung gestellt werden.
  • Eine Steuernichtfestsetzung aus Anlass des Wirtschaftsguttransfers in den EU-Raum für nicht entgeltlich erworbene unkörperliche Anlagegüter erfolgt nur insoweit, als die Wirtschaftsgüter im Ausland nicht aktiviert werden.
  • Freibetrag für investierte Gewinne: Ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 Ausschluss von Wertpapieren als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter.Ab der Veranlagung 2007 ist kein gesondertes Verzeichnis über die Wirtschaftsgüter, für die ein Freibetrag in Anspruch genommen worden ist, mehr vorzulegen. Stattdessen Dokumentation im Anlagenverzeichnis bzw eigenes Verzeichnis für Wertpapiere gemäß §14 Abs7 Z4 EStG.
  • Gesetzliche Legalisierung des “13.Lohnabrechnungslauf”: Der Arbeitgeber hat nun für Bezüge, die das Vorjahr betreffen und die nach dem 15.1.bis zum 15.2.ausgezahlt werden, die Lohnsteuer bis zum 15.2. abzuführen. Die Lohnsteuer für diese Bezüge soll als Lohnsteuer des Vorjahres ausgewiesen werden. Weiters sind diese Bezüge in das Lohnkonto und in den Lohnzettel des Vorjahres aufzunehmen.Auch die gesetzlichen Regelungen betreffend Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer werden entsprechend angepasst.
  • Ab der Veranlagung 2007 ist in Fällen, in denen im Einkommen unter Progressionsvorbehalt befreite ausländische Einkünfte enthalten sind, der Durchschnittssteuersatz zunächst ohne Absetzbeträge zu ermitteln. Die Absetzbeträge sind sodann in voller Höhe zu berücksichtigen.
  • Zu Unrecht berücksichtigtes Pendlerpauschale als neuer Pflichtveranlagungstatbestand.
  • Reisekosten-Novelle 2007Übergangsregelung bezüglich steuerfreier Fahrtkostenersätze für Bau- und Montagetätigkeit: Klarstellung, dass das Pendlerpauschale in jenen Fällen sehr wohl zusteht, in denen der Arbeitgeber keinen oder einen geringeren Fahrtkostenersatz leistet.

Körperschaftsteuergesetz 1988

  • Gruppenbesteuerung: Ab 2008 Nacherfassung von Firmenwertabschreibungen auch beim umgründungsbedingten Untergang von Beteiligungen, auf die eine Firmenwertabschreibung vorgenommen wurde.
  • Ab 2008 Ausschluss von Steuergestaltungen im Bereich der einer Privatstiftung nahe stehenden Gesellschaften durch Einschränkung der Übertragung stiller Reserven auf die Anschaffung von Ersatzbeteiligungen. Insbesondere soll ausgeschlossen werden, dass eine Privatstiftung zum Zwecke der Übertragung stiller Reserven von einer Tochterkapitalgesellschaft die Anteile erwirbt und die Tochtergesellschaft sodann den erhaltenen Kaufpreis wieder an die Privatstiftung steuerfrei ausschüttet.
  • Kumulierung der Freibeträge für gemeinnützige Körperschaften, die in Jahren, in denen kein steuerliches Einkommen erzielt wurde, steuerlich nicht wirksam werden konnten. Diese Änderung ist erstmals bei Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens für das Jahr 2004 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die ab dem Jahr 1995 nicht wirksam gewordenen Freibeträge berücksichtigt werden können.

Umgründungsteuergesetz

  • Anpassungen in Hinblick auf das EU-Verschmelzungsgesetz.
  • Sicherung des österreichischen Besteuerungsrechtes bei verschmelzungsbedingtem Verlust des Besteuerungsrechtes an einen ausländischen Anteilseigner; entsprechende Regelung auch für den spaltungsbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes.

Umsatzsteuergesetz 1994

  • Beibehaltung des bestehenden Eigenverbrauchstatbestandes für Kfz-Leasing im Ausland bis Ende 2010.
  • Ab 2008 Ausdehnung der Verpflichtung zur Rechnungsausstellung gegenüber privaten Empfängern von Werklieferungen und -leistungen iZm Grundstücken.
  • Bekämpfung des Karussellbetruges: Das Recht auf Vorsteuerabzug entfällt ab 2008, wenn die Lieferung oder die sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt wurde, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz iZm Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht.
  • Ab 1. 1. 2008 Verpflichtung des Unternehmers, jede Änderung der Verhältnisse, die für die Erteilung der UID-Nummer maßgebend waren, insbesondere die Beendigung der Unternehmereigenschaft, dem Finanzamt innerhalb eines Kalendermonats ab Eintritt der Änderung anzuzeigen.

Bundesabgabenordnung

  • Schaffung einer eigenen Regelung betreffend die elektronische Zustellung für FinanzOnline
  • Erhöhung des Höchstbetrages für Zwangsstrafen auf 5.000 €
  • Erhöhung der Höchstbeträge für Ordnungs- und Mutwillensstrafen auf 700 €
  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Anfragen bei den Ämtern der Landesregierungen hinsichtlich genereller Auskunftserteilungen über durchgeführte Einzeltypisierungen bei einzelgenehmigten Kraftfahrzeugen

Finanzstrafgesetz

  • Anpassung der Mindeststrafen und Anpassung der Strafrahmen an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex
  • Neue Sanktionsnorm betreffend Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr

Quellen

BGBl I 2007/99, ausgegeben am 28.12.2007

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