Domain und Markenrechte: Gibt es einen Anspruch auf Löschung einer Domain?

01.02.2008

Kann die Nutzung einer Domain markenrechtlich nicht zur Gänze untersagt werden, so besteht idR auch kein Anspruch auf Einwilligung in deren Löschung. Ein Löschungsanspruch besteht, wenn schon der Erwerb bzw die Registrierung der Domain rechtswidrig war (Domain-Grabbing).

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Löschung der Domain: erstens, wenn ein mit einer Marke gleiches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benützt wird, die mit denjenigen gleich sind, für die die Marke eingetragen ist; oder zweitens, wenn ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt wird und dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen gegeben ist.

Nutzung einer Domain

Vornweg gilt: Die bloße Registrierung eines Zeichens als Domain ist keine Benutzung – allein durch diese Tatsache ist also noch keine Markenrechtsverletzung gegeben.

Bei der Beurteilung, ob ein rechtswidriger Zustand vorliegt, kommt es im Normalfall auf den Inhalt der unter der strittigen Domain betriebenen Website an. Um einen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, muss nicht gleich die Domain komplett gelöscht werden – es genügt, den Inhalt der Website zu ändern. Dem Inhaber einer Domain muss es möglich bleiben, diese für erlaubte Zwecke zu nutzen.

Quellen

OGH 2. 10. 2007, 17 Ob 13/07x

MarkSchG: § 10 Abs 1 und Abs 2, § 52 Abs 1 und Abs 2

UWG: § 15

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