EURO 2008: Spezielle Tickets für Unternehmer

01.06.2008

Unternehmer aufgepasst: Wer die Fußball EM 2008 auch für Marketingzwecke nützen möchte, kann von speziellen “Hospitality Tickets” profitieren. Neben einigen Zusatzleistungen zum Eintritt (Sitzplatz der 1. Kategorie, Parkplatz und Erinnerungsgeschenk) bieten sie auch klare steuerliche Vorteile.

Die Euro 2008 SA bietet exklusiv für Unternehmer sogenannte “Hospitality Tickets” an. Diese umfassen neben der Eintrittsberechtigung zum Fußballspiel eine ausgezeichnete Verpflegung während des Spiels sowie weitere Leistungen.

Das Entgelt für die “Hospitality Tickets” kann gerundet und pauschal zu 25% dem ermäßigten Steuersatz iHv 10% (Speisenanteil) und zu 75% dem Normalsteuersatz iHv 20% zugeordnet werden.

Werden diese Tickets von einem Unternehmer unentgeltlich an seine Geschäftspartner weitergegeben, liegen ertragsteuerlich zur Hälfte abzugsfähige Aufwendungen vor. Dem Unternehmer steht für die erworbenen “Hospitality Tickets” der volle Vorsteuerabzug zu. Werden diese Tickets von einem Unternehmer um weitere Leistungen, wie zB Nächtigung und Transfer, ergänzt und als “Hospitality Packages” an andere Unternehmer entgeltlich weitergegeben, ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung regelmäßig von mehreren selbstständigen Einzelleistungen auszugehen.

Sonstige Tickets

Werden von einem Unternehmer bloße Tickets erworben, um Geschäftspartner zu einem Spiel der EURO 2008 einzuladen, so stellt dies nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwand dar (kein Vorsteuerabzug).

Erwirbt ein Unternehmer Tickets für die EURO 2008, um diese zB im Rahmen einer Werbemaßnahme an Kunden zu verlosen, so liegt abzugsfähiger Werbeaufwand vor. In diesem Fall besteht das Recht zum vollen Vorsteuerabzug.

Quellen

Info des BMF vom 30.4.2008, BMF-010203/0216-VI/6/2008

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