Gemeinnützige Bauvereinigungen – Erhöhung der Verwaltungskosten-Pauschalsätze

01.07.2008

Zur Deckung der Kosten der ordentlichen Verwaltung dürfen gemeinnützige Bauvereinigungen bestimmte Pauschalsätze verlangen. Ab 1. 4. 2008 werden diese Pauschalsätze auf 189,60 € (Miete) bzw 235,20 € (Eigentum) erhöht.

Die Sätze vermindern oder erhöhen sich jeweils zum 1. April des Jahres entsprechend den durchschnittlichen Änderungen des Verbraucherpreisindex für das vorangegangene Jahr. Die Pauschalsätze betrugen zuletzt 186 € (Miete) und 230,40 € (Eigentum).

Quellen

BGBl II 2008/125, ausgegeben am 10. 4. 2008

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