Finanzierung von KMU: Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007

01.02.2008

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die ab 31. 12. 2007 neu gegründet werden, sind aufgrund der Bestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2007 nicht mehr von der Körperschaftsteuer befreit. Eine europarechtskonforme Neuregelung soll diese “Finanzierungslücke” für kleine und mittlere Unternehmen nun schließen.

Das MiFiG-Gesetz 2007 beabsichtigt eine europarechtskonforme Neuregelung des §6b KStG, der die Regelungen zur Befreiung von der Körperschaftsteuer für Mittelstandfinanzierungsgesellschaften enthält. Die Änderungen umfassen ua:

  • Generelle Einschränkung der Steuerfreiheit der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften auf den Finanzierungsbereich iSd §6b KStG.
  • Gründung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sowohl in der Rechtsform der Aktiengesellschaft als nunmehr auch in der (kostengünstigeren) Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung möglich.
  • Entfall der Beschränkung auf das Inland.
  • Beschränkung des Anteils der öffentlichen Hand auf 50%.

Das neue Besteuerungsregime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften soll grundsätzlich voraussichtlich erstmalig für Wirtschafsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31. 12. 2007 beginnen, wenn die Genehmigung der Europäischen Kommission zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Zu beachten sind die Übergangsvorschriften für bestehende Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die vor dem 31.12.2007 zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet wurden.

Quellen

BGBl I 2007/100, ausgegeben am 28. 12. 2007

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