Gewährleistung: Kostenersatz bei “voreiliger” Selbstverbesserung

01.09.2008

Kann vom Verkäufer Kostenersatz verlangt werden, wenn der Übernehmer einer mangelhaften Sache dem Verkäufer keine Verbesserungsmöglichkeit eröffnet hat, sondern vielmehr die Sache selbst oder durch einen Dritten verbessern lässt? Ja – der Käufer kann jedenfalls jene Kosten begehren, die der Veräußerer im Zuge der gesetzlich vorgesehenen “Chance zur zweiten Andienung” hätte aufwenden müssen.

Wird privat zB ein Oldtimer verkauft, so ist davon auszugehen, dass der Verkäufer grundsätzlich die Kosten einer angemessenen Verbesserung durch entsprechende Professionisten aufzuwenden hat, da er üblicherweise nicht über die Möglichkeiten (hier: Kfz-Werkstätte) verfügt, die Verbesserung selbst vorzunehmen. Sofern im Einzelfall dem Verkäufer aus besonderen Gründen geringere Kosten auflaufen, hat er dies zu beweisen.

Quellen

OGH 16.6.2008, 8Ob14/08d

ABGB: §932 Abs2 und Abs4, §1155, §1168 Abs1

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.