KV-Handel: Sonntagsöffnung während der EURO 2008
Die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Arbeitnehmern an Sonntagen während der Fußball-EM 2008 werden in einem befristeten Kollektivvertrag geregelt. Darauf haben sich die Bundessparte Handel der WKÖ und der Wirtschaftsbereich Handel in der GPA-DJP geeinigt.
Entsprechende Verordnungen, die eine Ladenöffnung am Sonntag überhaupt erst ermöglichen, sind von den einzelnen Bundesländern zu erlassen.
Eckpunkte der KV-Regelung
€¢ Die Regelung bezieht sich auf die Möglichkeit der Beschäftigung von Angestellten während der Ladenöffnung an den 4 Sonntagen der EM 2008 (7.-29. 6. 2008) zwischen 12 und 18 Uhr.
€¢ Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung an den Sonntagen freiwillig, die Arbeitnehmer haben das Recht zur Entschlagung. Im Zusammenhang damit wurde daher auch ein Benachteiligungsverbot vereinbart.
€¢ Darüber hinaus gilt die so genannte “Schwarz-Weiß-Regelung”: Die freiwilligen Einsätze werden auf jeden zweiten Sonntag begrenzt.
€¢ Die Arbeitsleistung am Sonntag wird als Überstundenleistung generell mit Zuschlag von 100% abgegolten.
€¢ Zu den anlassbezogenen Sondervereinbarungen gehört weiters, dass die Arbeitgeber uU auch Sorge für eine Heimfahrtmöglichkeit der Beschäftigten tragen und Zusatzkosten für die Kinderbetreuung abgelten müssen.
Homepage der GPA 3. 10. 2007