Mietzinsanhebung nach Machtwechsel in GmbH?
Wenn der Anteil eines Gesellschafters an der Mieter-GmbH von 50% auf 75% anwächst, liegt eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten vor, die den Vermieter zur Mietzinsanhebung berechtigen kann. Verfügte der Gesellschafter jedoch schon vor der Aufstockung seines Gesellschaftsanteils über eine absolute Anteilsmehrheit (zB Aufstockung von 50,5% auf 75,25%), dann liegt kein Machtwechsel vor – und es besteht für den Vermieter kein Recht auf eine Mietzinsanhebung.
Nach dem Übergangsrecht bilden bei Altmietverträgen die am 1.10.1993 bestehenden Verhältnisse den Ausgangspunkt für die Beurteilung eines Machtwechsels. Das Mietzinsanhebungsrecht kann nicht auf Änderungen gestützt werden, die vor diesem Stichtag eingetreten sind.
Quellen
OGH 10.6.2008, 1Ob235/07a
MRG: §12a Abs3, §46a Abs1