Neues Umsatzsteuervoranmeldungsformular ab Jänner 2009

19.01.2009

Ab Jänner 2009 ist für die monatliche und vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung das neue amtliche Formular zu verwenden. Die Änderungen zum Formular von 2008 sind gering: Lediglich Unternehmen, die Lieferungen und Dienstleistungen entsprechend der Schrott-Umsatzsteuerverordnung beziehen, haben nun zu beachten, dass diese Umsätze samt Umsatzsteuer und auch die entsprechenden Vorsteuern in separaten Feldern zu erfassen sind.

 

Bei den von der Schrott-Umsatzsteuerverordnung erfassten Umsätzen kommt es zum Übergang der
Steuerschuld,
d. h. der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer und kann sich diese auch gleich wieder als Vorsteuer abziehen (sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist).

Stand: 15. Dezember 2008

Steuerberatungskanzlei
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