Pensionsanpassung für 2008 beschlossen
Aufgrund der Preissteigerungen in den Bereichen Nahrungsmittel, Mieten und Energie hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Pensionsanpassung für 2009 um zwei Monate vorzuverlegen. Die Pensionsanpassung für 2009 wird damit bereits mit 1. 11. 2008 stattfinden.
Zu diesem Zweck ist ua auch der Anpassungsfaktor im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz bereits bis zum 31.10.2008 (sonst: bis zum 30.11.) festzusetzen.
Im Jahr 2008 zuerkannte Pensionen werden – entsprechend der geltenden Regelung – erstmals mit der Pensionsanpassung für 2010 angepasst.
Darüber hinaus werden die Ausgleichszulagen-Richtsätze für das Kalenderjahr 2009 ebenfalls bereits mit 1.11.2008 (und nicht erst mit 1.1.2009) in der gesetzlich vorgesehenen Weise – dh mit dem Anpassungsfaktor für das Kalenderjahr 2009 – erhöht.
Quellen
BGBl I2008/92, ausgegeben am 2.7.2008
Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG und das BSVG geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – SVÄG 2008)