Selbstbemessungsabgaben – Bescheid bei Falschberechnung
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) ist ebenso wie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) eine Selbstbemessungsabgabe. Für diese Abgabe ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn sich die Selbstberechnung als nicht korrekt erweist.
Eine solche Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe per Bescheid im Rahmen einer GPLA (gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) muss den Gesamtbetrag der auf den Bemessungszeitraum (zB Kalenderjahr) entfallenden Beträge umfassen – nicht nur die im Zuge der Prüfung festgestellten Abgabendifferenzen! In den Bescheiden sind also die gesamten DB und DZ auszuweisen. Die bei der GPLA festgestellten Abgabendifferenzen können der Buchungsmitteilung sowie dem Prüfungsbericht entnommen werden.
Quellen
Information des BMF vom 25. 10. 2007