Überstundenvergütung – werden Zulagen miteinbezogen?

01.10.2007

Zulagen können mitunter von der Berechnung von Überstundenzuschlägen ausgeschlossen werden, wenn die Bestimmungen des Kollektivvertrags zur Überstundenvergütung für den Arbeitnehmer insgesamt günstiger sind als die gesetzliche Regelung.

Der KV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe schließt zwar Zulagen wie die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage aus der Berechnungsgrundlage für den Überstundenzuschlag aus, bietet den Arbeitnehmern aber andere Vorteile: So ist der Überstundenteiler (= Faktor, mit dem der Stundenlohn multipliziert wird) mit 1/143 günstiger als der gesetzlich festgelegte Teiler von 1/167. Daneben sieht der KV zusätzlich zu dem gesetzlichen 50%igen Überstundenzuschlag für bestimmte Überstunden einen Zuschlag von 100% vor.

Berechnung der SV-Beiträge

Arbeitnehmer haben zwar keinen Rechtsanspruch auf eine höhere Überstundenentlohnung unter Einrechnung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage sowie der Montagezulage, der Berechnung der SV-Beiträge muss aber diese höhere Überstundenentlohnung zugrunde gelegt werden. Ursache dieser für die Praxis unangenehmen Situation sind unterschiedliche Rechtsaufassungen von OGH und VwGH, der Standpunkt der Gebietskrankenkassen ist noch unklar.

OGH 27. 6. 2007, 8 ObA 82/06a

AZG: § 10 Abs 3 AZG

KV-Metallgewerbe: Art XIV

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