Unterlassenen Entgeltangaben in Stelleninseraten: Sanktionen zeigen Wirkung
Im März 2011 wurde die Pflicht zur Angabe des Mindestgehalts in Ausschreibungen mit der Novelle des GlBG eingeführt.
Nach Aussagen der Gewerkschaft wird der neuen gesetzlichen Verpflichtung von ca. 83 % der Anzeigen entsprochen und das zu erwartende Mindestgehalt angegeben.
Nach Aussagen der Gewerkschaft wird der neuen gesetzlichen Verpflichtung von ca. 83 % der Anzeigen entsprochen und das zu erwartende Mindestgehalt angegeben.
Im Jahr 2011, als bei Nichteinhaltung der neuen Gesetzesregelung noch nicht gestraft wurde, waren es lediglich 5 %.
Die Frauenorganisation des ÖGB hatte am ersten Jänner-Wochenende Inserate in vier überregionalen Tageszeitungen genauer unter die Lupe genommen. Die mangelhaften Ausschreibungen wurden an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weitergeleitet.
Stand 19.1.2012