Vorsicht beim Kopieren von Datenbankinhalten!
Werden Elementen aus einer geschützten Datenbank aufgrund einer Bildschirmabfrage in eine andere Datenbank übernommen, kann es sich dabei um eine unerlaubte Aneignung der Datenbankinhalte handeln. Bedingung für diese unrechtmäßige “Entnahme” ist, dass es sich bei dieser Operation um die Übertragung eines in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentlichen Teils des Inhalts der geschützten Datenbank oder um die Übertragung unwesentlicher Teile handelt, die durch ihren wiederholten und systematischen Charakter möglicherweise dazu geführt hat, dass ein wesentlicher Teil dieses Inhalts wiedererstellt wird.
Der Begriff der “Entnahme” wird in der europäischen Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Datenbanken verwendet. Dieser Begriff ist so zu verstehen, dass er jede unerlaubte Aneignung der Gesamtheit oder eines Teils des Inhalts einer Datenbank erfasst.
Damit ist demnach nicht nur ein physischen Kopieren einer Gesamtheit von Elementen erfasst, sondern auch der Vorgang, bei dem Elemente einer Datenbank nach visueller Abfrage und Auswahl aufgrund persönlicher Abwägung des Urhebers des Vorgangs in eine andere Datenbank übernommen werden.
Formen der Entnahme
Entscheidendes Kriterium einer “Entnahme” ist, ob eine “Übertragung” der Gesamtheit oder eines Teils des Inhalts der betreffenden Datenbank auf einen anderen – gleich- oder andersartigen – Datenträger vorliegt. Eine solche Übertragung setzt voraus, dass sich die Gesamtheit oder ein Teil des Inhalts einer Datenbank auf einem anderen Datenträger wiederfindet als auf dem der Ursprungsdatenbank.
In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob die Übertragung auf einem technischen Verfahren der Kopie des Inhalts einer geschützten Datenbank wie einem elektronischen, elektromagnetischen, elektrooptischen oder ähnlichen Verfahren beruht oder auf einem einfachen manuellen Verfahren. Egal also, ob Abschreiben, Datei-Download oder Fotokopieren – all diese Techniken laufen auf eine unerlaubte Aneignung von Inhalten hinaus!
Quellen
EuGH 9.10.2008, C-304/07, Directmedia Publishing
RL96/9/EG: Art7
RL96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken