Neues DBA-Mazedonien

01.02.2008

Am 20. 1. 2008 ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien in Kraft getreten. Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist ab 1. 1. 2008 anzuwenden.

Bislang gab es kein Doppelbesteuerungsabkommen, das die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Mazedonien regelte. Das nun vorliegende Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang, dh soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992 (idF 2003).

Quellen

BGBl III 2008/9, ausgegeben am 31. 1. 2008

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