Neues DBA-Neuseeland

01.12.2007

Mit Neuseeland bestand bislang keine Regelung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Das Abkommen, das im größtmöglichen Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens folgt, tritt am 1.12.2007 in Kraft und ist grundsätzlich ab 1.1.2008 anzuwenden. Hinsichtlich der Abzugsteuern auf Einkünfte oder Gewinne, die eine nichtansässige Person bezieht, wird es auf Beträge angewendet, die am oder nach dem 1.3.2008 gezahlt oder gutgeschrieben werden.

Quelle

BGBl III 2007/127, ausgegeben am 23. 11. 2007

Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.