Neues DBA-Neuseeland
Mit Neuseeland bestand bislang keine Regelung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Das Abkommen, das im größtmöglichen Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens folgt, tritt am 1.12.2007 in Kraft und ist grundsätzlich ab 1.1.2008 anzuwenden. Hinsichtlich der Abzugsteuern auf Einkünfte oder Gewinne, die eine nichtansässige Person bezieht, wird es auf Beträge angewendet, die am oder nach dem 1.3.2008 gezahlt oder gutgeschrieben werden.
Quelle
BGBl III 2007/127, ausgegeben am 23. 11. 2007