Trinkgelder – bald nicht mehr steuerfrei?
Die Befreiung der Trinkgelder von der Einkommensteuer dürfte dem Gleichheitssatz widersprechen: Sie stellt für einige wenige Berufsgruppen eine erhebliche Steuerentlastung dar, die für die meisten Arbeitnehmer nicht gilt. Um eine Benachteiligung dieser Mehrheit zu vermeiden, prüft nun der Verfassungsgerichtshof, ob die Steuerbefreiung gerechtfertigt ist.
Die Befreiung der Trinkgelder von der Einkommensteuer wurde damit begründet, dass die Erfassung der Trinkgelder in Hinblick auf die Steuerunehrlichkeit der Trinkgeldbezieher nicht möglich sei. Nun soll untersucht werden, ob hier nicht andere Regelungen denkbar sind, die eine Ungleichbehandlung der Steuerzahler vermeiden. So werden beispielsweise im Bereich der Sozialversicherung berufsbezogene Pauschalierungen eingesetzt, die in ähnlicher Weise auch im Steuerrecht Anwendung finden könnten.
Quellen
VfGH 12. 12. 2007, B 822/07
EStG: § 3 Abs 1 Z 16a