Einfuhr von Tickets für die Euro2008

Bei der Einfuhr von Tickets und Hospitality Tickets/Packages für die Euro2008 ist aus Vereinfachungs- bzw Bagatellgründen keine Einfuhrumsatzsteuer zu erheben.QuellenInfo des BMF vom 9.5.2008, BMF-010219/0180-VI/4/2008

Vereinfachungen im Elektronischen Rechtsverkehr

Im Zusammenhang mit elektronischen Eingaben im Firmenbuchverfahren ist auch die Übermittlung von Unterlagen als PDF-Anhang zulässig, wenn eine elektronisch eingebrachte Anmeldung nicht der beglaubigten Form bedarf. Die Änderungen der Verordnung über den elektronischen...

Gleitschirmkurse eines deutschen Unternehmens in Österreich

Werden Gleitschirmkurse in Deutschland angeboten und organisiert, finden jedoch die Kurse selbst zum wesentlichen Teil in Österreich statt, so liegt der Leistungsort in Österreich. Ein in Deutschland wohnhafter Einzelunternehmer betrieb dort einen Bergsportladen und...

DB-Pflicht bei Tätigkeit im Ausland

Sind Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens im EU-EWR-Raum tätig, kann nicht automatisch eine DB-Pflicht angenommen werden. Die entsprechende europäische Verordnung würde Österreich zwar zur Einhebung der SV-Beiträge berechtigen, entscheidend ist jedoch das...

Schenkungsmeldegesetz 2008

Das Plenum des Nationalrats hat am 6. 6. 2008 mehrheitlich das Schenkungsmeldegesetz 2008 beschlossen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer soll demnach nach dem 31. 7. 2008 nicht mehr erhoben werden. An der Stiftungseingangsbesteuerung und an der...

EURO 2008: Spezielle Tickets für Unternehmer

Unternehmer aufgepasst: Wer die Fußball EM 2008 auch für Marketingzwecke nützen möchte, kann von speziellen “Hospitality Tickets” profitieren. Neben einigen Zusatzleistungen zum Eintritt (Sitzplatz der 1. Kategorie, Parkplatz und Erinnerungsgeschenk)...

Wirtschaftliches Eigentum bei Mobilienleasing

Werden Maschinen an eine Beteiligungsholding verkauft und sodann mit Mobilienleasingvertrag wiederum geleast (sale and lease back), so sind die Leasinggüter dem Leasingnehmer unter bestimmten Umständen von vornherein wirtschaftlich zuzurechnen. Bereits mit Überlassung...
Steuerberatungskanzlei
Dr. Günther Weiß
Carola-Blome-Str. 7
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43-662-420002-0
Fax.: +43-662-420002-3
Mail:

Mo bis Do: 8:00 bis 17:00
Fr: 8:00 bis 12:00
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.